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Campingordnung

DAS VORLIEGENDE REGLEMENT WIRD JEDEM GAST BEI DER ANKUNFT AUSGEHÄNDIGT UND IST AM EINGANG DES CAMPINGPLATZES AUSGEHÄNGT. MIT DER UNTERSCHRIFT BEI DER ANKUNFT ERKLÄRT SICH DER GAST MIT DEM REGLEMENT EINVERSTANDEN.

  1. Bei der Ankunft ist jeder Gast verpflichtet, für die polizeiliche Anmeldung, einen gültigen Personalausweis vorzuweisen. Das Nichtbeachten dieser Vorschrift ist strafbar. Minderjährige, die nicht in Begleitung Ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten sind, werden nicht akzeptiert.
  2. Beim Check-in übergibt die Rezeption jedem Gast zusammen mit der Preisliste und der Campingplatzordnung einen “Campingausweis”, der dem Personal auf Verlangen vorgewiesen werden muß und bei der Abfahrt wieder rückerstattet wird. Jeder Gast verpflichtet sich, die Richtigkeit der angegebenen Daten zu überprüfen, auf eventuelle Fehler sofort hinzuweisen und Änderungen im voraus bekanntzugeben (Ankunft oder Abfahrt von Personen, Platzwechsel, usw.).
  3. Besucher sind an der Rezeption unbedingt anzumelden und dürfen nur mit Erlaubnis der Direktion empfangen werden. Nach Hinterlegung eines Dokuments dürfen sich Besucher eine Stunde lang gratis am Gelände aufhalten. Bei längerem Verweilen oder bei Benützung der Campinganlagen wird der Tagestarif verrechnet. Vor 08.00 Uhr morgens und nach 21.00 Uhr abends sind keine Besuche gestattet. Der Campinggast verpflichtet sich, seine Besucher über die Campingplatzordnung aufzuklären und dafür zu sorgen, daß sich diese auch daran halten.
  4. Gäste, die mit nicht registrierten Personen innerhalb des Campingplatzes angetroffen werden, werden des Platzes verwiesen und wegen Verletzung der öffentlichen Sicherheit (Art. 614, 624, 633 und 637 des Strafgesetzes) angezeigt.
  5. Mindestensaufenthalt: siehe Preisliste
  6. Der Aufenthalt wird nach den entsprechenden Nächtigungen berechnet. Die Abfahrt hat jeweils bis spätestens 12.00 Uhr (Ferienwohnungen 10.00 Uhr) zu erfolgen. Bei Überschreiten dieser Uhrzeit wird ein weiterer Tag verrechnet.
  7. Hunde werden von der Direktion gerne zugelassen und diese sind beim Check-in vom Gast unbedingt anzumelden. Die Hunde haben über ein Impfzeugnis und eine Versicherung zu verfügen. Die Besitzer sind verpflichtet, für die Hygiene der Tiere zu sorgen, sie stets an der Leine zu führen und mit einem Maulkorb zu versehen, um unangenehme Vorfälle zu vermeiden. Hunde sind in den Unterkünften (Bungalows/Maxicaravans) nicht gestattet und auf dem Campingplatz können nur die Stellplätze der Zone belegt werden, die für Campingurlauber mit Hunden reserviert ist. Aufgrund der vom Gesundheitsamt erlassenen Bestimmungen dürfen die Hunde nicht mit in die gemeinnützigen Einrichtungen genommen werden. Die Geschäfte Ihrer Hunde müssen in der eigens dazu bestimmten Zone oder außerhalb des Campingplatzes verrichtet werden. Hunde dürfen ausschließlich in den für sie vorgesehenen Boxen gewaschen werden. Die Direktion akzeptiert keine Hunde, die - unabhängig von ihrer Größe - vom Gesundheitsamt als gefährlich betrachtet werden. Für weitere Information fragen Sie bitte in der Rezeption. Die Direktion lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, die von Haustieren an Sachen oder Personen verursacht werden.
  8. Der Platz wird von der Direktion zugewiesen. Der Gast muß sämtliche Ausrüstungsgegenstände innerhalb seines Platzes ordnungsgemäß aufstellen und darf keine Kanäle graben und auch nicht Schnüre und Tücher spannen.
  9. Verhaltensweisen, Aktivitäten, Spiele und der Gebrauch von Geräten, welche die anderen Gäste in irgendeiner Weise stören, sind grundsätzlich untersagt. Die Nacht- bzw. Mittagsruhe hat zu folgenden Stunden strikt respektiert zu werden, und zwar von 23.00 Uhr bis 07.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr. Dies gilt auch für das Gebiet rundum den Campingplatz.
  10. Kinder müssen bei den Toilettanlagen, Spielen und beim Pool immer in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson sein. Die Erwachsenen sind für das Verhalten der ihnen anvertrauten Minderjährigen verantwortlich.
  11. Pool: Die Direktion hat für den Zugang zu den Pools und für ihre Benutzung eine Badeordnung eingeführt, die am Eingang des Poolbereichs aufgehängt ist. All unsere Gäste werden gebeten, diese Ordnung strengstens einzuhalten und sämtlichen Anweisungen des diensthabenden Personals und des Bademeisters Folge zu leisten.
  12. Fahrzeuge dürfen ausschließlich zum Ein- bzw. Ausfahren, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h benutzt werden, wobei genau auf die Beschilderung zu achten ist. Das Befahren des Geländes ist zwischen 23.00 Uhr und 07.00 Uhr ausnahmslos verboten. Mopeds und Motorräder müssen geschoben werden.
  13. Es ist nicht gestattet, offene Feuer zu entzünden. Griller dürfen nur im entsprechenden Bereich benützt werden.
  14. Die Direktion übernimmt keine Haftung für verlorene oder gestohlene Gegenstände und Wertsachen oder für Personen - bzw. Sachschäden, wenn nicht direkt vom Campingplatzpersonal verursacht.
  15. Die Direktion behält sich das Recht vor, all jene Personen des Campingplatzes zu verweisen, welche die Harmonie und das Zusammenleben stören.
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